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   BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 170.90   

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BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 170.90 (https://dejure.org/1991,8041)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1991 - 1 WB 170.90 (https://dejure.org/1991,8041)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1991 - 1 WB 170.90 (https://dejure.org/1991,8041)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Bundeswehr wegen dauernder Kraftfahrverwendungsunfähigkeit - Anforderungen an die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Verwendung in der ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.08.1981 - 1 WB 29.81

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 170.90
    Der BMVg ist zwar grundsätzlich berechtigt, im Einzelfall von den allgemeinen Bestimmungen, die er selbst erlassen hat, abzuweichen, sofern eine Sonderlage vorliegt (BVerwG Beschluß vom 4. August 1981 - 1 WB 29/81).
  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 170.90
    Der Antrag ist unbegründet; im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]) liegen die Voraussetzungen für die vom Antragsteller begehrte Verpflichtung nicht vor.
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 170.90
    Sie können vom Senat nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob das PSABw mit der Ablehnung der begehrten Verwendung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO) oder ob es dabei die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 73, 51 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 170.90
    Bei der Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD handelt es sich um eine Verwendungsentscheidung, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats truppendienstlicher Natur ist (vgl. BVerwGE 53, 265 = NZWehrr 1977, 183; BVerwG Beschluß vom 27. November 1986 - 1 WB 102/84 = NZWehrr 1987, 120, Leitsatz a).
  • BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 170.90
    Bei der Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD handelt es sich um eine Verwendungsentscheidung, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats truppendienstlicher Natur ist (vgl. BVerwGE 53, 265 = NZWehrr 1977, 183; BVerwG Beschluß vom 27. November 1986 - 1 WB 102/84 = NZWehrr 1987, 120, Leitsatz a).
  • BVerwG, 11.06.1986 - 1 WB 84.85

    Nichtzulassung zur Offizierslaufbahn - Wehrbeschwerde - Truppendienst -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 170.90
    Die begehrte Zulassung könnte der Antragsteller nur dann beanspruchen, wenn sie im vorliegenden Fall die einzige ermessensgerechte Entscheidung des PSABw wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 11. Juni 1986 - 1 WB 84/85 = NZWehrr 1987, 76).
  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 77.88

    Rückführung eines Offiziersanwärters in seine frühere Laufbahn bei fehlender

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 170.90
    77 und die Gradation VI (vgl. auch BVerwG Beschluß vom 28. November 1989 - 1 WB 77/88 - "Krampfanfälle").
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Personalmaßnahme wird auch das Ergebnis einer vorbereitenden ärztlichen Begutachtung - inzident - überprüft (vgl. als Beispiele für die Überprüfung der Bordverwendungsfähigkeit im Rahmen der Anfechtung einer Versetzungsverfügung: Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 40 = NZWehrr 2000, 35; für die Überprüfung der Kraftfahrverwendungsfähigkeit im Rahmen eines Verpflichtungsantrags auf Laufbahnzulassung: Beschluss vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 170.90 - für die Überprüfung der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit im Rahmen der Anfechtung einer Versetzungsverfügung: Beschluss vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 55.92 - BVerwGE 93, 371; für die Überprüfung der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit im Rahmen eines Verpflichtungsantrags auf Laufbahnzulassung: Beschluss vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 13).
  • BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96

    Antrag auf Aufhebung der Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere -

    Bei der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und bei den Anforderungen, die an ihn gestellt werden, ist es grundsätzlich gerechtfertigt, wenn der BMVg neben der fachlichen Qualifikation auch die körperliche Einsatzfähigkeit berücksichtigt (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 - <BVerwGE 83, 200>, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 170.90 - und vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - ).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 111.94

    Zulassungsvoraussetzungen zu einer bestimmten Soldatenlaufbahn - Gesundheitliche

    Bei der Beurteilung, ob die gesundheitliche Situation eines Soldaten dessen Eignung für eine bestimmte Verwendung ausschließt, steht der zuständigen Stelle ein gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (Beschluß vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 170.90 -).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 35.98

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung bei Zulassung zu einer

    Angesichts der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und der an ihn zu stellenden Anforderungen, ist es gerechtfertigt, wenn das PersABw und der BMVg im Rahmen der Eignungsbeurteilung neben der fachlichen Qualifikation auch die charakterliche Eignung des Offizieranwärters berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 - <BVerwGE 83, 200>, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 170.90 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 11.94 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 -).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 17.98

    Klage gegen die Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit -

    Angesichts der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und der an ihn zu stellenden Anforderungen, ist es gerechtfertigt, wenn der BMVg im Rahmen der Eignungsbeurteilung neben der fachlichen Qualifikation auch die charakterliche Eignung des Offizieranwärters berücksichtigt (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 - <BVerwGE 83, 200>, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 170.90 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 -).
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